Die einfache Antwort: Nichts! Die Kryptoaktie ist ein vollständig reguliertes Finanzinstrument und hat nichts mit den bekannten Kryptowährungen gemein. Wir sehen die Regulatorik als ein essentielles Features eines effektiven Finanzinstruments an.
Die Kryptoaktie wurde vom Gesetzgeber mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ins Leben gerufen. Sie besteht als digitale Aktie neben der klassischen Aktie. Das Aktiengesetz (AktG) gilt für beide Begebungsformen der Aktie gleichermaßen.
Die Bezeichnung wurde vom Gesetzgeber im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgelegt. Siehe dazu eWpG § 4 Begriffsbestimmungen.
Die durch ecrop verwendete Blockchain is private-permissioned (d.h. nicht öffentlich) und setzt auf den sogenannten Proof of Authority Mechanismus. Zudem wird die Blockchain in der technischen Lösungsarchitektur nur dort eingesetzt wo unbedingt notwendig. Es wird also nicht mehr Energie verbraucht als durch andere SaaS-Lösungen.
Die ecrop Kryptoaktie verlangt weder von Emittenten noch von Investoren das komplizierte Verwalten eines Blockchain-Wallets. Die Blockchain ist ein kleiner Teil der technischen Lösung, mit der der Anwender nicht in Berührung kommt.
Die ecrop Kryptoaktie wird in einer privaten Blockchain gehalten, welche nicht von außen zugänglich ist. Die Daten sind nur von Personen mit nachweisbarem, berechtigten Interesse (zB durch Inhaber einer Kryptoaktie) durch das ecrop Kryptowertpapierregister einsehbar.