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FAQ

Sie haben noch Fragen zu Kryptoaktien?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um dieses innovative Finanzinstrument.

 

Ob Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, dem Ablauf der Ausgabe oder den Vorteilen von Kryptoaktien - unser FAQ-Bereich bietet Ihnen einen umfassenden Überblick.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über Kryptoaktien zu informieren. Profitieren Sie von unserem Wissen als Experten auf diesem Gebiet.

Wenn Sie darüber hinausgehende Fragen haben, können Sie uns natürlich auch gerne direkt kontaktieren. 

 

Viel Spaß beim Stöbern in den FAQs!

  • Was hat die Kryptoaktie mit der bekannten Kryptowelt (Bitcoin und Co) zu tun?
    Die einfache Antwort: Nichts! Die Kryptoaktie ist ein vollständig reguliertes Finanzinstrument und hat nichts mit den bekannten Kryptowährungen gemein. Wir sehen die Regulatorik als ein essentielles Features eines effektiven Finanzinstruments an.
  • Ist die Kryptoaktie ein reguliertes Finanzinstrument?
    Die Kryptoaktie wurde vom Gesetzgeber mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ins Leben gerufen. Sie besteht als digitale Aktie neben der klassischen Aktie. Das Aktiengesetz (AktG) gilt für beide Begebungsformen der Aktie gleichermaßen.
  • Aber warum heißt es dann "Krypto"-Aktie?
    Die Bezeichnung wurde vom Gesetzgeber im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgelegt. Siehe dazu eWpG § 4 Begriffsbestimmungen.
  • Wie viel Energie benötigt die Blockchain?
    Die durch ecrop verwendete Blockchain is private-permissioned (d.h. nicht öffentlich) und setzt auf den sogenannten Proof of Authority Mechanismus. Zudem wird die Blockchain in der technischen Lösungsarchitektur nur dort eingesetzt wo unbedingt notwendig. Es wird also nicht mehr Energie verbraucht als durch andere SaaS-Lösungen.
  • Muss ich meinen privaten Schlüssel selbst verwahren oder mir ein kompliziertes Mnemonik merken?
    Die ecrop Kryptoaktie verlangt weder von Emittenten noch von Investoren das komplizierte Verwalten eines Blockchain-Wallets. Die Blockchain ist ein kleiner Teil der technischen Lösung, mit der der Anwender nicht in Berührung kommt.
  • Sind Daten auf der Blockchain öffentlich einsehbar?
    Die ecrop Kryptoaktie wird in einer privaten Blockchain gehalten, welche nicht von außen zugänglich ist. Die Daten sind nur von Personen mit nachweisbarem, berechtigten Interesse (zB durch Inhaber einer Kryptoaktie) durch das ecrop Kryptowertpapierregister einsehbar.
  • Was ist eine Aktie?
    Eine Aktie ist ein Finanzinstrument, das ein Anteilsrecht an einem Unternehmen oder einer Aktiengesellschaft darstellt. Wenn Sie eine Aktie besitzen, sind Sie ein Aktionär oder Anteilseigner des Unternehmens, das die Aktie ausgegeben hat. Es gibt verschiedene Arten von Aktien, darunter Stammaktien, Vorzugsaktien und verschiedene Gattungen von Aktien, die unterschiedliche Rechte und Privilegien für die Aktionäre bieten können. Aktien sind eine wichtige Anlageklasse und spielen eine bedeutende Rolle in der Welt der Finanzen und des Investierens.
  • Was ist der Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktien?
    Stammaktien gewähren Aktionären Stimmrecht und haben Anspruch auf Gewinne, aber sie haben niedrigere Priorität bei Dividenden und Kapitalrückzahlung im Vergleich zu Vorzugsaktien. Vorzugsaktien bieten bevorzugte Dividenden und Rückzahlung, haben jedoch in der Regel kein oder begrenztes Stimmrecht und weniger Chancen auf Kursgewinne. Stammaktien sind riskanter, während Vorzugsaktien sicherer sind, aber weniger Renditechancen bieten.
  • Was bedeutet ein Stimmrecht und wie kann es ausgeübt werden?
    Das Stimmrecht ermöglicht Aktionären mit Stammaktien an der jährlichen Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen. Sie können auch Vollmachten ausstellen, um andere in ihrem Namen abstimmen zu lassen. Die ecrop Lösung ermöglicht die volldigitale Ausübung des Stimmrechts auf der virtuellen Hauptversammlung.
  • Was sind Mehrfachstimmrechte und wie kann man diese nutzen?
    Mehrfachstimmrechte in Unternehmen ermöglichen Gründern oder zB Führungskräften, mehr Einfluss und Kontrolle über das Unternehmen zu behalten, auch wenn sie nur einen kleinen Anteil der Aktien besitzen. Dies hilft, die langfristige Ausrichtung und Stabilität zu gewährleisten, da die Gründer sich auf ihre Vision und Wachstumsstrategien konzentrieren können, ohne von kurzfristigen Interessen beeinflusst zu werden. Diese Struktur schützt auch vor feindlichen Übernahmen und kann das Vertrauen von Investoren anziehen, welche die Gründer und ihre langfristige Vision unterstützen. Mehrfachstimmrechte können nur mit Kryptoaktien ausgestaltet werden. Klassische Aktien erlauben keine Mehrfachstimmrechte.
  • Was ist der Unterschied zwischen Sammel- und Einzelverwahrung?
    Sammelverwahrung und Einzelverwahrung sind unterschiedliche Ansätze zur Verwahrung von Aktien. Bei der Sammelverwahrung werden die Aktien mehrerer Anleger in einem gemeinsamen Depot bei einer zentralen Verwahrstelle aufbewahrt, wobei die Anleger Ansprüche auf diese Aktien haben, aber sie nicht physisch besitzen. Bei der Einzelverwahrung erhalten die Anleger physische Urkunden oder elektronische Einträge, die ihre individuellen Besitzansprüche darstellen, und sie haben den physischen Besitz ihrer Aktien. Klassische Aktien werden heute in den meisten Fällen Sammelverwahrt.
  • Wer ist Inhaber und wer ist Berechtigter?
    Die Begriffe "Inhaber" und "Berechtigter" beziehen sich auf die Eigentumsverhältnisse von Aktien. Inhaber sind die tatsächlichen Besitzer von Aktien, entweder in physischer Form oder elektronisch. Sie haben Stimmrechte und Anspruch auf Dividenden. Auf der anderen Seite sind Berechtigte Personen oder Organisationen, die wirtschaftlich von den Aktien profitieren, auch wenn sie nicht physisch im Besitz der Aktien sind. Dies tritt häufig in institutionellen Kontexten auf, in denen eine zentrale Verwahrstelle die Aktien für viele Anleger hält, die als Berechtigte gelten.
  • Was sind vinkulierte Aktien?
    Vinkulierte Aktien sind eine spezielle Art von Aktien, bei denen der Aktionär die Zustimmung des Unternehmens oder anderer Aktionäre benötigt, um die Aktien zu übertragen oder zu verkaufen. Diese Restriktionen dienen dazu, die Kontrolle über das Unternehmen in den Händen der bestehenden Aktionäre zu behalten und unerwünschte Übernahmen zu verhindern. Mit anderen Worten, sie beschränken die Übertragbarkeit der Aktien und erfordern Genehmigungen, bevor sie den Besitzer wechseln können.
  • Welchen Zweck erfüllt das Aktienregister?
    Ein Aktienregister ist eine schriftliche Aufzeichnung, die von der Aktiengesellschaft oder einem Dienstleister geführt wird und Informationen über ihre Aktionäre und deren Aktienbesitz enthält. Es dient zur Identifikation der Aktionäre, ermöglicht die Ausübung von Stimmrechten, erleichtert die Kommunikation mit Aktionären und dient der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Das Register unterstützt auch bei Kapitalmaßnahmen, Übertragungen von Aktien und Dividendenausschüttungen und trägt zur Transparenz und Rechenschaftspflicht des Unternehmens bei.
  • Entsteht Zusatzaufwand für die Pflege des Aktienregisters?
    Ja, die Pflege eines Aktienregisters für klassische Aktien bedeutet für eine Aktiengesellschaft zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Dieser Aufwand ergibt sich aus der Notwendigkeit, ständig aktuelle Informationen über Aktionäre und deren Aktienbesitz zu erfassen und zu aktualisieren, die Kommunikation mit Aktionären, die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und die Gewährleistung von Sicherheit und Datenschutz. Während Hauptversammlungen muss das Unternehmen auch sicherstellen, dass die Stimmrechtsausübung korrekt ist, und Berichte und Unterlagen führen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Trotz des Aufwands ist ein korrekt geführtes Aktienregister jedoch unerlässlich, um die Beziehung zu den Aktionären zu organisieren und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Kryptoaktien können im Kryptowertpapierregister gemeinsam mit dem Aktienregister geführt werden, wodurch dieser Mehraufwand entfällt.
  • Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und über was muss es Auskunft geben?
    Der Einblick in das Aktienregister und die darin verfügbaren Informationen richten sich nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften in verschiedenen Ländern. Im Allgemeinen haben berechtigte Aktionäre das Recht, Einsicht in das Register zu nehmen, um Informationen über ihre eigenen Aktien zu erhalten. Finanzbehörden, Regulierungsstellen und das Unternehmen selbst haben ebenfalls Zugang zum Register aus verschiedenen Gründen. Die Informationen im Aktienregister können Angaben zu Aktionärsnamen, Adressen, Aktienanzahlen, Aktienklassen, Transaktionen, Beschränkungen und Dividendenberechtigungen enthalten. Grundsätzlich muss das berechtigte Interesse der Anfragenden Partei sorgfältig geprüft werden, bevor Zugang gewährt wird.
  • Welche Daten müssen durch das Aktienregister erhoben werden?
    Die Informationen, die im Aktienregister verfügbar sein müssen, umfassen folgende Angaben: • Name und Adresse des Aktionärs • Anzahl der gehaltenen Aktien • Klassen oder Typen von Aktien • Emissionsdatum der Aktien • Transaktionen und Übertragungen von Aktien • Beschränkungen oder Pfandrechte, falls vorhanden • Stimmrechtsausübung und Dividendenberechtigungen
  • Können Aktionäre in die Vermarktung der Produkte des Unternehmens mit einbezogen werden?
    Ja, Sie können Ihre Aktionäre in die Vermarktung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen einbeziehen. Dies kann durch regelmäßige Kommunikation, spezielle Veranstaltungen, Engagement-Plattformen und sogar Sonderangebote für Aktionäre erfolgen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie die rechtlichen Vorschriften einhalten und die Aktionäre angemessen informieren, um ihre Loyalität und Unterstützung zu fördern. Dieses Engagement kann dazu beitragen, eine starke und positive Beziehung zu Ihren Aktionären aufzubauen. Das an das Kryptowertpapierregister angeschlossene, volldigitale Aktienregister bietet dabei eine einfache und moderne Möglichkeit, die Kommunikation zu den Aktionären über die gesetzliche Pflicht hinaus zu nutzen.
  • Kann ein Aktionär die Eintragung ins Aktienregister verweigern?
    Normalerweise kann ein Aktionär die Eintragung in das Aktienregister eines Unternehmens nicht verweigern, da die Aufnahme in das Register eine grundlegende Voraussetzung für das Eigentum und die Verwaltung von Aktien ist. Die Aktionäre sind in der Regel gesetzlich verpflichtet, Informationen über ihren Aktienbesitz zur Verfügung zu stellen, und das Unternehmen muss ein korrektes Aktienregister führen, um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen sicherzustellen. Die Verweigerung der Eintragung in das Aktienregister könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und wäre in den meisten Fällen nicht zulässig. Es ist wichtig zu beachten, dass das Aktienregister dazu dient, die Eigentumsverhältnisse und Rechte der Aktionäre zu dokumentieren und sicherzustellen, dass das Unternehmen die Aktionäre angemessen behandelt und informiert. Aktionäre sollten daher normalerweise ihren Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen über ihren Aktienbesitz nachkommen.
  • Was unterscheidet die AG gegenüber der GmbH?
    In Deutschland ist die GmbH noch immer die gängigste Gesellschaftsform für Neugründungen oder mittelständische Unternehmen. Hintergrund ist der bei klassischen Aktiengesellschaften höhere Administrationsaufwand, der vor allem durch die Notwendigkeit, ein Aktienregister zu führen und eine physische Hauptversammlung abzuhalten, zustande kommt. Eine Kryptoaktiengesellschaft kann hier von modernen Technologien gebrauch machen, um die Vorteile der Gesellschaftsform als Aktiengesellschaft besser nutzen zu können. Vorteile für Startups: Kapitalbeschaffung für Wachstum: Startups, die rasches Wachstum anstreben, können von der Fähigkeit einer AG profitieren, Kapital von einer breiten Investorenbasis aufzunehmen. Attraktivität für Risikokapital: Viele Risikokapitalgeber bevorzugen die Struktur einer AG, da sie eine einfachere Möglichkeit bietet, Kapital einzusammeln und den Exit-Prozess zu erleichtern. Anreize für Mitarbeiter: Aktienoptionen und Mitarbeiterbeteiligungspläne sind in einer AG oft attraktiver und bieten mehr Flexibilität für Mitarbeiterbeteiligungen. Vorteile für mittelständische Unternehmen: Wachstum und Expansion: Die AG-Struktur ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, einfacher Kapital für Expansion und Akquisitionen zu beschaffen. Langfristige Planung: Eine AG kann eine bessere Struktur für langfristige Unternehmensplanung und -führung bieten, da sie eine breitere Aktionärsbasis und professionelles Management ermöglicht. Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Aktien kann in einer AG einfacher sein und es mittelständischen Unternehmen ermöglichen, eine geordnete Nachfolgeplanung zu betreiben.
  • Welche Rechte hat die AG gegenüber Ihren Aktionären?
    Eine Aktiengesellschaft hat verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber ihren Aktionären, welche gesetzlich festgelegt sind. Zu den wichtigsten Rechten der AG gegenüber Aktionären gehören: Die Kapitaleinlage: Aktionäre müssen die vereinbarten Kapitaleinlagen leisten und die für ihre Aktien ausstehenden Beträge gemäß den Bedingungen und Fristen zahlen. Die Kapitaleinlage ist das von den Aktionären zugesagte Eigenkapital und dient zur Finanzierung der AG. Die Stimmrechtsausübung: Aktionäre haben das Recht, auf Hauptversammlungen abzustimmen, und damit kommt die Pflicht zur Ausübung ihrer Stimmrechte. Aktionäre sollten aktiv an Hauptversammlungen teilnehmen oder Stimmrechtsvollmachten erteilen, um die Unternehmensentscheidungen mitzugestalten. Die Verantwortung für das Unternehmen: Aktionäre haben eine gewisse Verantwortung für das Wohl der AG. Sie sollten sich für die langfristige Gesundheit und das Wachstum des Unternehmens einsetzen, anstatt nur kurzfristige Gewinne zu suchen. Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften: Aktionäre sind verpflichtet, die geltenden Gesetze, Vorschriften und Unternehmensdokumente zu respektieren und einzuhalten. Dies umfasst die Einhaltung von Transparenzanforderungen und die Vermeidung von Insiderhandel. Kommunikation und Transparenz: Aktionäre sollten eine offene Kommunikation mit der AG und anderen Aktionären pflegen. Dies schließt die Offenlegung von Transaktionen und Interessenkonflikten ein.
  • Welche Pflichten hat die AG gegenüber Ihren Aktionären?
    Eine Aktiengesellschaft hat verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber ihren Aktionären, welche gesetzlich festgelegt sind. Zu den wichtigsten Pflichten der AG gegenüber Ihren Aktionären gehören: Informationspflicht: Die AG ist verpflichtet, ihren Aktionären Informationen über das Unternehmen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Jahresabschlüssen, Geschäftsberichten und Informationen über Hauptversammlungen. Das Recht auf Dividenden: Aktionäre haben das Recht auf eine angemessene Dividende, sofern vom Unternehmen ausgeschüttet. Die Dividendenzahlung ist eine der primären Möglichkeiten, wie Aktionäre von ihren Investitionen profitieren. Das Recht auf Stimmabgabe: Aktionäre mit Stammaktien haben das Recht, auf Hauptversammlungen abzustimmen und damit Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen zu nehmen, einschließlich der Wahl von Vorstandsmitgliedern und der Genehmigung von Geschäftsentscheidungen.
  • Wie kann sich eine AG vor einer feindlichen Übernahme schützen?
    Mehrfachstimmrechte und die Vinkulierung von Aktien sind Strategien, die Unternehmen nutzen können, um feindliche Übernahmen zu verhindern. Mehrfachstimmrechte geben bestimmten Aktionären, oft den Gründern oder langjährigen Führungskräften, mehr Stimmrechte pro Aktie, was ihre Kontrolle über das Unternehmen erhöht. Vinkulierte Aktien sind Aktien mit Einschränkungen für die Übertragung an Dritte, wodurch Kontrolle über den Aktienhandel durch die Gesellschaft ausgeübt wird. Mehrfachstimmrechte sind eine Besonderheit, die nur das Instrument der Kryptoaktie mit sich bringt.
  • Wie kann eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden?
    Eine Aktiengesellschaft (AG) kann eine Kapitalerhöhung durchführen, um zusätzliches Kapital zu beschaffen. Dabei gibt es zwei gängige Methoden: Ordentliche Kapitalerhöhung: Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung erhöht das Unternehmen sein Kapital, indem es neue Aktien ausgibt und diese den bestehenden Aktionären zum Kauf anbietet. Die bestehenden Aktionäre haben normalerweise ein Vorkaufsrecht, das ihnen ermöglicht, die neuen Aktien entsprechend ihrem bestehenden Anteil zu erwerben. Falls die bestehenden Aktionäre das Angebot nicht vollständig nutzen, können die nicht gezeichneten Aktien Dritten angeboten werden. Bedingte Kapitalerhöhung: Bei einer bedingten Kapitalerhöhung erfolgt die Erhöhung des Kapitals unter bestimmten, im Unternehmensstatut festgelegten Bedingungen. Diese Bedingungen könnten beispielsweise vorsehen, dass das Unternehmen zusätzliches Kapital aufnimmt, wenn es eine Fusion durchführt oder bestimmte Schulden in Eigenkapital umwandelt. Die genauen Details und Verfahren für Kapitalerhöhungen können je nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Unternehmensstatuten variieren. In beiden Fällen ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich, und rechtliche und regulatorische Anforderungen müssen erfüllt werden.
  • Wie kann eine KryptoAG eine Mitarbeiterbeteiligung realisieren?
    Die Verwendung von Kryptoaktien bietet bei Mitarbeiterbeteiligungen deutliche Vorteile. Zum einen ermöglichen sie eine erhöhte Liquidität. Dies erleichtert es Mitarbeitern, ihre Beteiligungen nach Bedarf zu liquidieren, ohne auf traditionelle Aktienplatzierungen oder Unternehmens-Exits warten zu müssen. Diese erhöhte Liquidität bietet den Mitarbeitern Flexibilität und Zugang zu ihrem Vermögen. Zum anderen ermöglicht die Blockchain-Technologie eine Automatisierung und Transparenz bei der Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungen. Dies beschleunigt den Prozess und sorgt für eine effiziente Verwaltung, Ausübung und Verfolgung von Optionen. Die automatisierten Prozesse reduzieren menschliche Fehler und verbessern die Effizienz.
  • Was ist der Unterschied zwischen der klassischen Aktie und der Kryptoaktie?
    Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) wird die Aktie digitalisiert. Die Unterschiede zwischen Neu und Alt sind: Die Verbriefung: Elektronische Aktien sind nicht verbrieft und werden nicht als Urkunde in Papierform ausgegeben. Stattdessen werden sie in ein elektronisches Wertpapierregister eingetragen. Die Begebungsform: Aktiengesellschaften haben die Wahl, ihre Aktien entweder als herkömmliche verbriefte Aktien oder als elektronische Aktien gemäß dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) zu begeben. Die Technologie: Elektronische Aktien basieren auf der Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Diese Technologie ermöglicht eine sichere und kostengünstige Verwaltung von Wertpapiertransaktionen. Der regulatorischer Ansatz: Der Regelungsansatz für elektronische Aktien ist minimalinvasiv und beinhaltet punktuelle Änderungen des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG).
  • Welche Vorteile bietet eine KryptoAG gegenüber einer klassischen AG?
    Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ermöglicht die Einführung von Kryptoaktien auf Basis der Blockchain-Technologie. Die dadurch erreichte Digitalisierung der Aktie bringt mehrere Vorteile mit sich: Emissionsplattformen und Equity Crowdfunding: Kryptoaktien können über spezialisierte Plattformen oder Dienstleister platziert werden, was es einer Vielzahl von Anlegern ermöglicht, in diese Aktien zu investieren. Equity Crowdfunding könnte somit eine Möglichkeit sein, neue Anleger anzuziehen. Automatisierte Verwaltung und Fortschreibung der Aktienregister: Durch die Digitalisierung der Aktie werden sowohl das Kryptowertpapierregister als auch das Aktienregister automatisiert verwaltet und aktualisiert. Zudem entsteht für die Kryptoaktiengesellschaft eine Möglichkeit, die eigenen Aktionäre zu Vermarktungszwecken anzusprechen. Verbesserte Handelbarkeit: Kryptoaktiengesellschaften können von der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) profitieren, was zu einer verbesserten Handelbarkeit ihrer Aktien führen kann. Dies kann insbesondere für börsenferne, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups von Vorteil sein, da sie dadurch neue Anlegergruppen erreichen können. Dies erleichtert zB die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungmodellen, die heute viel Verwaltungsaufwand bedeuten.
  • Handelt es sich bei der Kryptoaktie um eine Namens- oder Inhaberaktie?
    Die Begebung von Inhaberaktien als Kryptoaktien würde eine Vielzahl von gesellschafts- und geldwäscherechtlichen Folgefragen aufwerfen. Daher wurde im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) entschieden, dies nicht zuzulassen. Kryptoaktien werden somit immer als Namensaktien begeben.
  • Wo kommt die Clearstream (Zentralverwahrer) ins Spiel?
    Die Kryptoaktie benötigt keinen Zentralverwahrer wie die Clearstream. Stattdessen wird die Kryptoaktie durch die Eintragung bei einem Kryptowertpapierregisterführer begeben. Die ecrop GmbH besitzt als vollständig reguliertes Finanzinstitut eine Lizenz zum führen eines Kryptowertpapierregisterführers.
  • Wird die Kryptoaktie als Urkunde begeben?
    Die Begebung von auf den Namen lautenden Aktien als Kryptoaktien erfolgt durch Eintragung in ein Kryptowertpapierregister gemäß § 16 des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG). Für die Begebung von Kryptoaktien wird eine Satzungsgrundlage benötigt, die ausdrücklich in der Satzung der Gesellschaft zugelassen sein muss. Die Verbriefung der Kryptoaktien ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es wird auch klargestellt, dass Verfügungen über Kryptoaktien ausschließlich über das Kryptowertpapierregister wirksam möglich sind und eine rechtsgeschäftliche Übertragung außerhalb des Registers ausgeschlossen ist. Daher ist die Kryptoaktie keine Urkunde im herkömmlichen Sinne, sondern eine elektronische Form von Aktien.
  • Kann die Kryptoaktie öffentlich (an der Börse) gehandelt werden?
    Die Kryptoaktie ist zunächst vor allem für Gesellschaften relevant, die nicht beabsichtigen, diese Aktien an Börsen oder MTFs (Multilateral Trading Facilities) zu handeln. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups können von der verbesserten Handelbarkeit der Kryptoaktien profitieren, die mit der Distributed-Ledger-Technologie verbunden ist. Diese Unternehmen könnten Kryptoaktien über spezialisierte Plattformen oder Dienstleister bei einer Vielzahl von Anlegern platzieren, zum Beispiel über Equity Crowdfunding. Mit dem auf EU-Ebene ins Leben gerufenem DLT pilot regime wurde ein regulatorisches Framework entwickelt, um mit der Nutzung der Distributed Ledger Technology (DLT) in Verbindung mit Kryptoaktien und dem Handel auf multilateralen Handelsplattformen (MTFs) zu ermöglichen. Das DLT-Pilotregime soll die Förderung von Innovationen im Bereich der Kryptoaktien unterstützen und Anreize für Unternehmen schaffen, neue Technologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die ecrop verfolgt diese Entwicklung genau und wird eventuell in Zukunft auch die Handelbarkeit von Kryptoaktien unter dem DLT Pilot regime durch ein Produktangebot ermöglichen.
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine KryptoAG zu werden?
    Die Voraussetzungen zur Gründung einer (oder Umfirmierung in eine) Kryptoaktiengesellschaft sind grundsätzlich äquivalent zu denen zur Gründung einer klassischen Aktiengesellschaft. Die Satzung muss lediglich die Begebung der Aktien als Kryptoaktien vorsehen. Zudem empfiehlt sich ein Passus, welcher die Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle HV festlegt. Die ecrop Lösung bildet den vollständigen Prozess sowohl zur Gründung einer als auch zur Umwandlung in eine Kryptoaktiengesellschaft ab. Das legal HotDocs Modul erlaubt außerdem die in Anspruchnahme einer externen Rechtsberatung, um alle rechtlichen Vorgaben sicher zu erfüllen.
  • Kann ich meine klassische AG in eine KryptoAG gewandelt werden?
    Die Wandlung einer klassischen Aktiengesellschaft in eine Kryptoaktiengesellschaft ist möglich. Es muss lediglich die erforderliche Satzungsgrundlage geschaffen werden, welche die Begebung der Aktien als Kryptoaktien vorsieht und die Verbriefung ausschließt (AktG § 10). Außerdem empfiehlt sich die Festlegung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung. Der gesamte Umwandlungsprozess ist in der ecrop Lösung für Kryptoaktien abgebildet und bietet Ende-zu-Ende Hilfestellung.
  • Kann eine KryptoAG wieder zurück in eine klassische AG gewandelt werden?
    Der Gesetzgeber sieht zwar die Migration hin zum moderneren Finanzinstrument vor, schließt den Rückweg aber aus. Eine Kryptoaktiengesellschaft kann somit nicht wieder in eine klassische Aktiengesellschaft gewandelt werden.
  • Muss ich mein Aktienregister zur ecrop umziehen?
    Kryptoaktien werden durch Eintragung in das Kryptowertpapierregister begeben. Die Pflichten des Aktienregisters stellen ein Subset der Pflichten des Kryptowertpapierregisterführers dar. Das heißt, das Kryptowertpapierregister kann ohnehin gleichzeitig als Aktienregister genutzt werden - hier entsteht einer der Vorteile der Kryptoaktie gegenüber der klassischen Aktie. Eine Pflicht beides zusammen zu führen besteht allerdings nicht. Die ecrop Lösung für Kryptoaktien beinhaltet Funktionen, ein bestehendes Aktienregister zu führen oder via API-Schnittstellen weiter zu nutzen. Die Nutzung eines Aktienregisters ohne API-Schnittstellen ist ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen die Änderungen der beiden Register manuell nachgepflegt werden, was zusätzlichen Administrationsaufwand bedeutet. Seitens ecrop empfehlen wir daher, das Aktienregister im Kryptoregister zu führen oder ein bestehendes Aktienregister via API-Schnittstellen anzuschließen, um die entsprechenden Prozesse zu automatisieren.
  • Welche Rolle hat der Registerführer bei der Kryptoaktie?
    Der Kryptowertpapierregisterführer erfüllt eine für die Kryptoaktie unverzichtbare Rolle. Der Registerführer agiert als Pflichtadressat und verantwortliches Rechtssubjekt im Rahmen der Kryptowertpapierregisterführung. Die Kryptoaktie entsteht erst durch die rechtskonforme Eintragung in das Register. Ebenso werden Besitzübergänge durch den Registerführer durchgeführt und sind erst dadurch rechtsgültig.
  • Welcher Regulatorik unterliegt die ecrop?
    Die ecrop GmbH ist ein nach deutschem Recht reguliertes Finanzinstitut und wird von der Bundestanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Zur Bereitstellung unserer innovativen Finanzprodukte sind Finanzdienstleistungslizenzen zur Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) sowie zur Verwahrung von Kryptowerten und Kryptowertpapieren gemäß § 1 (1a) S. 2 Nr. 6 KWG erforderlich. Die Lizenz zur Kryptowertpapierregisterführung nutzt die ecrop in der Übergangsregelung bis zur letztendlichen Erteilung der Lizenz. Die Lizenz zur Verwahrung von Kryptowerten und Kryptowertpapieren befindet sich im Erlaubnisantrag seit Juni 2022. Daher bieten wir im moment keine Kryptoverwahrdienstleistung an.
  • Welche Standards erfüllt die ecrop außerdem?
    Die ecrop GmbH betreibt ein von der Muttergesellschaft (YOUKI GmbH) betriebenes und Zertifiziertes Informationssicherheitsmangementsystem gemäß ISO27001. Das Managementsystem erfüllt zusätzlich die von der BaFin veröffentlichten Standards der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken (MaRisk) sowie die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BaIT).
  • Welche Maßnahmen setzt die ecrop GmbH zur Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention (GwG) um?
    Für ein jedes in Deutschland regulierte Finanzinstitut gelten die Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Das Gesetz verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Die wichtigsten, daraus resultierenden Maßnahmen, die wir bei der ecrop GmbH umgesetzt haben, sind: Kundenidentifikation: Wir überprüfen und dokumentieren die Identität unserer Kunden. Risikobewertung: Bereits im Zuge des Produktdesigns führen wir eine Risikobewertung durch, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren. Diese Risikobewertung wird in regelmäßigen Abständen sowie Anlassbezogen überprüft. Interne Richtlinien und Schulungen: Wir haben ein breites Spektrum an internen Richtlinien sowie ein umfangreiches Schulungsprogramme für Mitarbeiter implementiert, um sicherzustellen, dass die relevanten Vorschriften verstanden und befolgt werden. Aufbewahrung von Unterlagen: Dokumentationen und Unterlagen im Zusammenhang mit Kundenidentifikation und Transaktionen werden für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt. Meldung von Verdachtsfällen: Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind wir Verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden. Benennung eines Geldwäschebeauftragen: Die ecrop verfügt über einen Geldwäschebeauftragen. Diese Person ist dafür verantwortlich, die Umsetzung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen im Institut zu überwachen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Integrität des Finanzsystems zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht für illegale Aktivitäten genutzt wird. Bei Fragen zur Geldwäscheprävention bei ecrop oder bei allgemeinen Fragen zum Thema Compliance nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, zB via info@ecrop.de.
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